Nutzungsvereinbarung zu der Meisterwerk-Software
1. Anbieter der Software
1.1 Anbieter und Vertragspartei für die Nutzung der Software und der darin enthalten Dienste, Inhalte und Services (nachfolgend zusammenfassend: "Software") sowie des Speicherplatzes auf Servern ist:
MEISTERWERK App GmbH
Lychener Straße 80
10437 Berlin
Handelsregister: HRB 200166 B
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg
USt-ID. DE320512411
Vertreten durch die Geschäftsführer:
Herr Bertram Wildenauer
Herr Nick Sonnenberg
Telefon: +49 (0) 30 46 69 07 66
E-Mail: info@meisterwerk.app
nachfolgend als "Meisterwerk" bezeichnet
2. Einleitung
2.1 Diese Nutzungsvereinbarung sowie die unter https://www.meisterwerk.app/datenschutz abrufbaren Datenschutzbedingungen sowie die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung stellen gemeinsam die Bedingungen (nachfolgend gesamt: "Nutzungsbedingungen") dar, unter denen dem Vertragspartner der Zugriff auf und die Nutzung der Software zur Verfügung gestellt werden. Ein Zugriff auf und die Nutzung der Software ist nur zulässig, wenn und solange der Vertragspartner den Nutzungsbedingungen zugestimmt und seine Zustimmung nicht widerrufen hat.
2.2 Meisterwerk erlaubt über Schnittstellen die Einbindung von Leistungen unabhängiger Dritter (nachfolgend "Drittleistungen"). Drittleistungen sind keine Leistungen von Meisterwerk und können eigenen Nutzungsbedingungen unterliegen. Meisterwerk ist für den Leistungsumfang und die Funktionsfähigkeit von Drittleistungen nicht verantwortlich, außer eine solche wird von Meisterwerk ausdrücklich zugesichert.
2.3 Die Software richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2.4 Der Vertragspartner hat sicherzustellen, dass ausschließlich Nutzer Zugriff zur Software erhalten, die mindestens 18 Jahre alt und geschäftsfähig sind. Unter 18-jährigen Nutzern (z.B. Auszubildenden) darf der Vertragspartner nur Zugriff zur Software gewähren, wenn vorab eine schriftliche Genehmigung der Vertretungsberechtigten zur Nutzung der Software eingeholt wurde. Diese ist auf Verlangen von Meisterwerk nachzuweisen.
2.5 Der Vertragspartner von Meisterwerk hat sicherzustellen, dass alle Dritten, denen er vereinbarungsgemäß den Zugang zur Software einräumt (nachfolgend: "berechtigte Nutzer"), die Voraussetzungen und Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen erfüllen. Handlungen der berechtigten Nutzer gelten im Rahmen der Nutzungsbedingungen als solche des Vertragspartners und werden diesem zugerechnet. Im Gegenzug gelten durch diese Nutzungsbedingungen dem Vertragspartner durch Meisterwerk eingeräumten Berechtigungen auch für die berechtigten Nutzer.
3. Bereitstellung von Software as a Service
3.1 Meisterwerk stellt dem Vertragspartner für die Dauer dieses Vertrages eine Zugangs- und Nutzungsberechtigung an der Software in der jeweils aktuellen Version über das Internet als Software as a Service zur Verfügung.
3.2 Zu diesem Zweck richtet Meisterwerk die Software auf einem Server ein, der über das Internet für den Vertragspartner erreichbar ist. Die vom Provider zur Nutzung der Anwendung freigegebene Softwareumgebung, insbesondere Browser, sind in den Systemvoraussetzungen der Anwendung festgelegt.
3.3 Die Anzahl der berechtigten Nutzer richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung. Die Zugangs- und Nutzungsberechtigung darf im Übrigen ohne Zustimmung von Meisterwerk nicht auf Dritte ganz oder teilweise, entgeltlich oder unentgeltlich übertragen, überlassen oder unterlizenziert werden.
4. Registrierung und Nutzung der Software
4.1 Zur Nutzung der Software nach Erwerb der Zugangs- und Nutzungsberechtigung muss sich der jeweilige Nutzer (Vertragspartner / berechtigter Nutzer) registrieren, diese Nutzungsbedingungen akzeptieren und bestimmte persönliche Daten eingeben. Sodann wird ein Nutzerkonto bei Meisterwerk erstellt ("Nutzerkonto"). Alternativ kann der Vertragspartner Nutzerkonten selbst für die jeweiligen Nutzer erstellen. Er hat dem jeweiligen Nutzer vor erster Nutzungsaufnahme auf diese Nutzungsbedingungen hinzuweisen und ihm die Möglichkeit der Kenntnisnahme ihres Inhalts zu verschaffen.
4.2 Für die Nutzung der Software ist ein Nutzerkonto erforderlich.
4.3 Mit Registrierung versichert der Nutzer, dass sein Nutzerkonto zuvor weder gesperrt, noch gelöscht wurde. Andernfalls behält sich Meisterwerk das Recht vor, kein weiteres bzw. neues Nutzerkonto zu erstellen.
4.4 Die Nutzungsberechtigung ist beschränkt auf die Ermöglichung der vertraglich vorgesehenen Nutzung der Software und beinhaltet insb. kein darüber hinausgehendes Recht zur sonstigen Nutzung, Bearbeitung, Weiterverarbeitung, Auswertung, Dekompilierung, Rekonstruktion im Wege des Reverse-Engineerings oder sonstigen Erlangung des Quell- oder Objectcodes, Umgestaltung der Software oder vollständige oder teilweise Einbindung der Software in eine andere Software, außer dies ist im Einzelfall aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ausnahmsweise zulässig.
4.5 Der Vertragspartner darf die Software nur vervielfältigen, soweit dies zur vertraglich vorgesehenen Nutzung der Software erforderlich ist. Zur erforderlichen Vervielfältigung zählt das Laden der Software in den Arbeitsspeicher auf dem Server des Providers, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (wie etwa Festplatten o.Ä.) der vom Nutzer eingesetzten Hardware.
5. Bereitstellung von Speicherplatz
5.1 Meisterwerk überlässt dem Vertragspartner einen Speicherplatz in vertraglich vorgesehener Größe auf einem Server zur Speicherung seiner Inhalte im Rahmen der vereinbarungsgemäßen Nutzung der Software. Der Vertragspartner kann auf dem Server Inhalte bis zum Erreichen dieser Größe ablegen. Sofern der vereinbarte Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht mehr ausreichen sollte, wird Meisterwerk den Vertragspartner hiervon verständigen. Der Vertragspartner kann entsprechende Kontingente nachbestellen vorbehaltlich entsprechender eigener Verfügbarkeit von Meisterwerk beim Provider.
5.2 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, den Speicherplatz ohne Zustimmung von Meisterwerk anderen als den berechtigten Nutzern zur vertraglich vorgesehen Nutzung teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
5.3 Die vom Vertragspartner auf dem Speicherplatz abgelegten Inhalte gehören dem Vertragspartner. Meisterwerk erhält hieran keine Rechte, abgesehen von solchen Rechten, die Meisterwerk in die Lage versetzen, dem Vertragspartner die vertraglich vorgesehene Nutzung der Software zu ermöglichen. Der Vertragspartner erteilt Meisterwerk die Erlaubnis, diese Handlungen auszuführen. Die Erlaubnis erstreckt sich auch auf verbundene Unternehmen und Dritte (z.B. Provider), denen sich Meisterwerk zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen bedient (nachfolgend gemeinsam: "Erfüllungsgehilfen"). Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten die Regeln in Ziff. 6.
5.4 Sofern die vom Vertragspartner auf dem Speicherplatz abgelegten Inhalte urheberrechtlich geschützt sind oder sonstigen Sonderschutzrechten unterliegen, räumt der Vertragspartner Meisterwerk bzw. dem handelnden Erfüllungsgehilfen ein unentgeltliches einfaches Nutzungsrecht an den jeweiligen Inhalten ein, soweit dies für die Erfüllung der vereinbarten Leistungen von Meisterwerk erforderlich ist. Dies betrifft insbesondere die Speicherung der Inhalte auf dem von Provider bereitgestellten Server zur Bearbeitung und Vervielfältigung und Übermittlung über das Internet.
5.5 Sofern der Vertragspartner die eingestellten Inhalte wieder von dem Speicherplatz entfernt, erlischt das Meisterwerk nach vorstehender Ziffer eingeräumte Nutzungsrecht.
5.6 Meisterwerk trifft geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Inhalte des Vertragspartners. Zu diesem Zweck wird Meisterwerk regelmäßig Backups vornehmen. Weitere Maßnahmen schuldet Meisterwerk nicht. Der Vertragspartner ist verpflichtet, selbst regelmäßige Backups für seine Inhalte vorzunehmen. Wenn der Vertragspartner die eingestellten Inhalte von dem Speicherplatz entfernt, können diese weiterhin für eine gewisse Zeit auf Backup-Kopien vorhanden sein. Meisterwerk ist nicht verpflichtet, die vom Vertragspartner entfernten Inhalte auch von den Backup-Kopien zu entfernen.
5.7 Soweit gesetzlich erforderlich oder gerichtlich bzw. behördlich angeordnet, ist Meisterwerk berechtigt, die Backup-Kopien über die üblichen Aufbewahrungsfristen hinaus aufzubewahren und Behörden oder sonstigen berechtigten Dritten vorzulegen.
5.8 Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen sowie sonstiger Buchhaltungs- oder Archivierungspflichten ist ausschließlich der Vertragspartner verantwortlich. Meisterwerk stellt insofern ausdrücklich klar, dass die Software nicht zur Erfüllung der genannten Pflichten bzw. Einhaltung der Fristen geeignet ist und eine separate Buchhaltung des Vertragspartner erforderlich ist.
6. Nutzung personenbezogener Daten, Datenschutz
6.1 Die Nutzungsberechtigung und der Nutzungsumfang von Meisterwerk an personenbezogenen Daten der Vertragspartner und/oder berechtigten Nutzer richtet sich nach der Datenschutzerklärung in der jeweils aktuellsten Fassung.
6.2 Meisterwerk wird als Auftragsverarbeiter für den Vertragspartner tätig, sofern auf Veranlassung des Vertragspartners durch die Software oder die Server von Meisterwerk personenbezogene Daten Dritter (insb. Kunden, Mitarbeiter und Unterauftragnehmer des Vertragspartners) verarbeitet oder gespeichert werden. Die Auftragsverarbeitung richtet sich nach der Vereinbarung zu Auftragsverarbeitung in der jeweils aktuellsten Fassung.
6.3 Die Datenschutzerklärung ist abrufbar unter www.meisterwerk.app/datenschutz.
7. Pflichten des Vertragspartners
7.1 Der Vertragspartner ist für von ihm bereitgestellte Inhalte in Wort, Bild, Audio, Video oder sonstiger Form (nachfolgend: "Inhalte"), die in der Software angezeigt und/oder auf dem Speicherplatz hochgeladen und/oder auf sonstige Weise zugänglich gemacht werden, allein verantwortlich. Mit dem Hochladen oder der Zugänglichmachung sichert der Vertragspartner zu, alle hierfür erforderlichen Rechte an den Inhalten und darin enthaltenen Namen und Marken zu besitzen.
7.2 Dem Vertragspartner sind jegliche Aktivitäten auf bzw. im Zusammenhang mit der Nutzung der Software und des Speicherplatzes untersagt, die geltendes Recht oder Rechte Dritter verletzen oder gegen behördliche Auflagen oder Vereinbarungen des Vertragspartners mit Dritten verstoßen, oder die der Verbreitung von Viren, Trojanern oder anderen schädlichen Dateien, der Versendung von Junk- oder Spam-Mails sowie von Kettenbriefen dienen.
7.3 Der Vertragspartner wird keine Inhalte auf den Speicherplatz hochladen oder in der Software anzeigen oder in sonstiger Weise zugänglich machen, die mit dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden nicht vereinbar sind. Dies ist insbesondere der Fall, wenn diese sexistischen, fremdenfeindlichen, homophoben, oder transphoben Inhalts sind oder generell geeignet sind, Minderheiten, Religionen oder andere Menschen herabzusetzen oder zu beleidigen.
7.4 Der Vertragspartner sichert zu, nur solche Inhalte zu speichern oder in der Software anzuzeigen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen, die in Zusammenhang mit seiner unternehmerischen bzw. geschäftlichen Tätigkeit stehen.
7.5 Meisterwerk ist nicht für Inhalte verantwortlich, den der Vertragspartner über die Software verbreitet oder anzeigt.
7.6 Meisterwerk kann ohne vorherige Ankündigung Maßnahmen ergreifen, die Meisterwerk für angemessen erachtet, um Rechtsverletzungen oder Verstöße gegen diese Nutzungsbedingungen zu beenden. Dazu gehören das Ablehnen von Inhalten, das Entfernen von Inhalten sowie – bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen – das Beschränken, Sperren oder Kündigen des Zugangs des Vertragspartners zu den Diensten.
7.7 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die zu speichernden und/oder in der Software anzuzeigenden Inhalte vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
7.8 Der Vertragspartner ist gehalten, für die Sicherheit seines Nutzerkontos zu sorgen, insbesondere darf er Zugangsdaten nicht Dritten zugänglich machen. Kommt es gleichwohl zu einer nicht autorisierten Verwendung der Zugangsdaten durch Dritte, hat der Vertragspartner Meisterwerk unverzüglich darüber zu unterrichten. Meisterwerk übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Vertragspartner aus Verlust, Entwendung oder sonstigem Abgreifen der Nutzer- und Kontodaten durch Dritte entstehen, außer dies ist von Meisterwerk zu vertreten.
7.9 Unbeschadet der Anfertigung von Backup-Kopien durch Meisterwerk ist der Vertragspartner selbst für ausreichende eigene Datensicherungen und Backup Kopien verantwortlich.
8. Entgelt
8.1 Der Vertragspartner verpflichtet sich, Meisterwerk für die Nutzungsberechtigung an der Software und die Einräumung des Speicherplatzes das vereinbarte Entgelt zzgl. gesetzlicher MwSt. (nachfolgend: "Vergütung") zu bezahlen. Sofern nicht anders vereinbart, richtet sich die Vergütung nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste von Meisterwerk.
8.2 Meisterwerk kann unter Anwendung billigen Ermessens die Vergütung der Entwicklung jener Kosten anpassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Relevante Preiskriterien sind hierbei: Produktions- und Lizenzkosten, Verwaltungskosten, die Kosten der Pflege und des Betriebs der IT-Infrastruktur, allgemeine Gemeinkosten (Kosten des Vertriebs und des Marketings, Personalkosten, Miete, externe Dienstleister), sowie Finanzierungskosten, Steuern, Gebühren und sonstige Abgaben. Steigerungen bei einer Kostenart dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen erfolgt. Bei Kostensenkungen wird Meisterwerk die Preise ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Meisterwerk wird bei der Ausübung seines billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Vertragspartner ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen.
8.3 Einwendungen gegen Abrechnungen hat der Vertragspartner innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Rechnungszugang bei Meisterwerk zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Vertragspartner genehmigt und obliegt es dem Vertragspartner, die Unbegründetheit der Forderungen von Meisterwerk darzulegen und zu beweisen.
8.4 Die Vergütung ist spätestens 14 Tage nach Rechnungszugang fällig. Der Vertragspartner gerät nach diesem Zeitpunkt auch ohne gesonderte Mahnung in Verzug.
9. Bereitstellung und technische Anforderungen des digitalen Produkts, Service
9.1 Verzögerungen bei der Bereitstellung und der Aufrufbarkeit der Software und des Speicherplatzes mit Ursache außerhalb des Verantwortungsbereichs von Meisterwerk begründen keine Ansprüche gegen Meisterwerk.
9.2 Der Vertragspartner ist für die Schaffung und Bereitstellung der notwendigen technischen Voraussetzungen seines Endgeräts und einer Internetverbindung für die Nutzung der Software und des Speicherplatzes selbst verantwortlich. Hierfür können Kosten beim Vertragspartner anfallen.
9.3 Meisterwerk wird Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der Software und der Server-Infrastruktur sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, möglichst ohne Beeinträchtigung der Erreichbarkeit oder Unterbrechungen durchführen. Meisterwerk wird den Vertragspartner von den Wartungsarbeiten umgehend verständigen und den technischen Bedingungen entsprechend zeitnah durchführen.
9.4 Die Überwachung der Grundfunktionen der Software und der Server-Infrastruktur erfolgt täglich. Die Wartung der Software und der Server-Infrastruktur ist grundsätzlich von Montag bis Freitag 09:00 – 17:00 Uhr (CET) gewährleistet.
9.5 Die Verfügbarkeit der Software und der Server-Infrastruktur nach diesem Vertrag beträgt 95,0 % im Jahresdurchschnitt einschließlich Wartungsarbeiten, jedoch darf die Verfügbarkeit nicht länger als drei Werktage in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein. Unterbrechungen und Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit innerhalb dieser Parameter gelten nicht als Mängel der Leistung.
9.6 Meisterwerk wird Anfragen des Vertragspartner zur Anwendung der Software und zu dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz innerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag 09:00 – 17:00 Uhr) nach Eingang der jeweiligen Frage innerhalb von spätestens fünf Werktagen telefonisch oder in Textform beantworten.
10. Änderung der Software, Aktualisierungen
10.1 Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Software ergibt sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
10.2 Meisterwerk kann jederzeit und ohne vorherige Ankündigung Veränderungen an der Nutzbarmachung sowie dem Look-and-Feel und Inhalten der Software vornehmen, sofern dies keinen Einfluss auf die vertraglich vorgesehene oder – mangels vertraglicher Vereinbarung – die gewöhnliche Nutzung der Software hat. Dadurch kann Meisterwerk sicherstellen, dass der Nutzer immer eine zeitgemäße und ansprechende Version der Software zur Verfügung steht.
10.3 Dies beinhaltet, auch Inhalte der Software jederzeit in einer dem Vertragspartner zumutbaren Art und Weise zu ändern, z.B. um diese weiter zu entwickeln und zu verbessern. Dies gilt sowohl für technische als auch inhaltliche Weiterentwicklungen und Funktionserweiterungen.
10.4 Ein Anspruch des Vertragspartner auf Erstellung von neuen Fassungen oder auf die Aufnahme bestimmter zusätzlicher Funktionalitäten in die Software besteht nicht.
10.5 Meisterwerk behält sich überdies das Recht vor, Inhalte der Software herabzustufen, einzuschränken, anderweitig zu modifizieren oder einzustellen, sofern Meisterwerk den Vertragspartner innerhalb einer Frist von 7 Werktagen vor dem Zeitpunkt der Änderung über Merkmale und Zeitpunkt der Änderung informiert. In diesem Fall steht dem Vertragspartner ein Sonderkündigungsrecht mit sofortiger Wirkung innerhalb von 30 Tagen nach der Änderungsinformation zu.
10.6 Aktualisierungen zum Erhalt der Vertragsgemäßheit und Sicherheitsupdates der Software wird Meisterwerk bei Bedarf nach eigenem Ermessen bereitstellen. Es besteht kein Anspruch des Vertragspartners hierauf.
11. Gewährleistung, Haftungsbeschränkung
11.1 Meisterwerk gewährleistet die vereinbarungsgemäße Funktionsfähigkeit der Software und der Server-Infrastruktur während der Vertragslaufzeit und dass ihrer Nutzung durch den Vertragspartner im vertraglich vorgesehen Umfang zum Zeitpunkt der Bereitstellung in der Bundesrepublik Deutschland keine Rechte Dritter entgegenstehen. Eine darüber hinausgehende Gewährleistung von Meisterwerk ist ausgeschlossen.
11.2 Meisterwerk haftet bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Unbeschadet dessen haftet Meisterwerk bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalspflichten), jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Insbesondere Folgeschäden (insb. entgangener Gewinn, Wiederherstellungskosten, Betriebsunterbrechung) des Vertragspartners aus Datenverlust, Programmunterbrechungen oder Programmfehlern der Software stellen keine vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden dar.
11.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von Meisterwerk.
11.4 Meisterwerk haftet nicht für die vom Vertragspartner und/oder anderen Nutzern und/oder Dritten (insb. Werbepartner, Diensteanbieter, Provider) bereitgestellte und/oder hochgeladene Daten und Inhalte oder im Rahmen der Nutzung der Software von diesen vorgenommenen Handlungen.
11.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Rahmen von etwaig von Meisterwerk übernommenen schriftlichen Garantien.
12. Nutzungszeitraum / Beendigung der Nutzung / Kündigung
12.1 Der Nutzungszeitraum richtet sich nach dem gebuchten Paket.
12.2 Der Nutzungszeitraum verlängert sich stillschweigend um jeweils denselben Nutzungszeitraum, wenn er nicht mindestens mit folgender Kündigungsfrist zum Ende des jeweiligen Nutzungszeitraums gekündigt wird
- bei einem Monatsabo: Kündigungsfrist 1 Monat
- bei einem Ein-, Zwei- oder Dreijahresabo: Kündigungsfrist 3 Monate.
12.3 Sollte der Nutzer gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen, behält sich Meisterwerk vor, die Nutzungsvereinbarung zu kündigen und das Nutzerkonto zu sperren oder zu löschen. Ferner kann Meisterwerk die Nutzungsvereinbarung jederzeit kündigen im Rahmen einer allgemeinen Einstellung der Software oder auf Anforderung von Gerichten und/oder Behörden im Rahmen eines gültigen Rechtsverfahrens.
12.4 Im Übrigen ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
12.5 Das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht geleistet werden oder wiederholt oder schwerwiegend gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen wird. Eine fristlose Kündigung setzt voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den Verstoß in angemessener Zeit zu beseitigen, außer eine Mahnung ist nicht zumutbar.
12.6 Mit der Löschung des Nutzerkontos werden sämtliche vom Vertragspartner eingestellten Inhalte und Daten gelöscht und hat der Vertragspartner auch auf etwaig kostenpflichtig erworbene Inhalte und Daten keinen Zugriff mehr.
13. Force majeure
13.1 Im Falle von höherer Gewalt und unvorhergesehener Umstände, die sich der Kontrolle von Meisterwerk entziehen (z.B. Naturkatastrophen, Feuer oder Explosionen, nachfolgend: "Force majeure"), oder um einer rechtlichen Vorgabe Folge zu leisten, kann Meisterwerk vorübergehend die Erbringung der Leistungen aussetzen.
13.2 Meisterwerk wird den Vertragspartner möglichst weitgehend im Voraus über einen Fall der Force majeure benachrichtigen, damit der Vertragspartner seine Daten und Inhalte aus den Systemen von Meisterwerk exportieren kann.
13.3 Für den Zeitraum der Force majeure sind die wechselseitigen Vertragspflichten ausgesetzt. Sofern der Vertragspartner für die Erbringung der Leistungen im Voraus bezahlt hat, wird Meisterwerk die für den Zeitraum der Force majeure bezahlte Vergütung zurückerstatten.
14. Keine weitergehende Rechteeinräumung
14.1 Meisterwerk behält sich alle Rechte, Titel und sonstigen Interessen an jeglichen bereitgestellten Inhalten, Daten und Informationen (insb., jedoch nicht abschließend Texte, Grafiken, Video, Audio, Bilder, Icons, Logos, Anwendungen, Designs, Software, Skripten, Urheberrechte, Programme, Marken und Namen, einschließlich des Erscheinungsbilds der in der Software bereitgestellten Dienste) vor. Eine Nutzung außerhalb der Bestimmungen der Nutzungsbedingungen ist dem Vertragspartner untersagt.
14.2 Die Oberfläche und Inhalte der Software sind urheberrechtlich und der Namen und die Logos von Meisterwerk markenrechtlich geschützt. Der Vertragspartner erhält weder Inhaberschaft noch sonstige Rechte oder Ansprüche an den Urheberrechten, Marken, Namen und sonstigen Zeichen von Meisterwerk.
15. Schlussvorschriften
15.1 Die Vertragssprache ist Deutsch.
15.2 Meisterwerk ist zur Änderung der Nutzungsbedingungen berechtigt, sofern ein berechtigtes Interesse von Meisterwerk vorliegt. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, bei neuen technischen Entwicklungen, der Einführung neuer Leistungen, eines Ausbaus der Funktionen, bei Änderungen der Rechtsprechung, der Gesetzeslage oder der Marktgegebenheiten. Die jeweilige Änderung wird Meisterwerk dem Nutzer per E-Mail oder in Textform bekannt geben. Gleichzeitig wird der Nutzer ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Bekanntgabe der Änderung zustimmen kann. Stimmt der Nutzer innerhalb dieses Zeitraumes nicht zu, wird die jeweilige Änderung nicht Gegenstand des zwischen den Vertragsparteien bestehenden Vertrages, sondern gelten die zuvor vereinbarten Nutzungsbedingungen weiter. In diesem Fall steht Meisterwerk das Recht zu, die Nutzungsvereinbarung fristlos zu kündigen.
15.3 Diese Vereinbarung – einschließlich der Form ihres Zustandekommens sowie sämtlicher sich aus ihr ergebenden Rechte und Pflichten – unterliegt dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.4 Ort der wechselseitigen Leistungserbringungen ist Berlin.
15.5 Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens oder hat keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Berlin.
Stand Oktober 2023